Basierend auf der Erfassung der Substanz gibt der Gebäude- Energieberater Empfehlungen zur Energieeinsparung im Bereich des baulichen Wärmeschutzes und auch bei Stromverbrauchern. Bei den KfW-Förderprogrammen können wir als KfW-Berater wichtige Informationen liefern.
Seit dem 01.07.2009 besteht für alle Wohn- und Nicht-Wohngebäude die Ausweispflicht. Wer ein Gebäude vermieten oder verkaufen möchte, muss den Gebäude-Energieausweis dem Kauf- oder Mietinteressenten offen legen.
Die Reduzierung des Stromverbrauch erreicht man über das veränderte Nutzerverhalten oder über die Stromberatung mit einer Analyse aller Stromverbraucher in einem Haushalt. Nach der Erfassung werden dem Eigentümer Vorschläge unterbreitet.
Als unabhängiger Gebäude-Energieberater der BAFA sind Sie hier richtig, wenn es um die Energieberatung, die Energieausweis-Ausstellung der DENA-Richtlinie und Beratungstätigkeiten im Gebäudebestand geht. Aber auch bei der Finanzierung über die KfW-Förderprogramme möchte ich Sie gern beraten.