Austausch alter Öfen: Wichtige Frist endet in rund zwei Jahren
Bis Ende 2024 müssen Öfen, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden – sofern sie nicht der 2. Stufe der 1. BlmSchV entsprechen. Dieses Datum ist vorerst die letzte Frist der BImSchV, in deren Rahmen seit dem Jahr 2010 ältere Geräte modernisiert oder ausgetauscht werden müssen. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Die Frist läuft zwar erst in zwei Jahren ab, aber je früher man handelt, desto besser…