Austausch alter Öfen: Wichtige Frist endet in rund zwei Jahren

Austausch alter Öfen: Wichtige Frist endet in rund zwei Jahren

Bis Ende 2024 müssen Öfen, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden – sofern sie nicht der 2. Stufe der 1. BlmSchV entsprechen.

Dieses Datum ist vorerst die letzte Frist der BImSchV, in deren Rahmen seit dem Jahr 2010 ältere Geräte modernisiert oder ausgetauscht werden müssen. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Die Frist läuft zwar erst in zwei Jahren ab, aber je früher man handelt, desto besser ist es für die Umwelt. Neue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel im Vergleich zu veralteten Feuerstätten.

Laut Statistik des Schornsteinfegerhandwerks sind rund drei Millionen Altgeräte von der vierten und letzten Austauschwelle betroffen. Dementsprechend hoch ist die Nachfrage nach Neugeräten und deren Montage. Da die Holzfeuerung in der warmen Jahreszeit nicht genutzt wird, ist jetzt der optimale Zeitpunkt, sich mit dem örtlichen Kachelofenbauer oder Ofenstudio in Verbindung zu setzen und die anstehende Modernisierung durchzuführen. Außerdem hat das Handwerk während der Sommermonate mehr freie Termine als in der Heizsaison.

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