Energieausweise

Energieausweise

Energieausweis vom Fachmannn einem EnergieExperte der DENA

Ab dem 1.1.2023 wird der Energieausweis für Immobilien nicht mehr nach der DIN 4108, sondern nach der umfangreichen DIN 18599 bilanziert werden muss.

Das Energiekontor Janssen erstellt Ihnen je nach Gebäude den Energieausweis berechnet nach dem Bedarf oder nach dem Verbrauch.

Ein Vergleich zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis zeigt deutliche Unterschiede in Bezug auf die Berechnung des Energieverbrauchs eines Gebäudes auf. Der Energiebedarfsausweis basiert auf theoretischen Berechnungen und berücksichtigt die energetischen Eigenschaften des Gebäudes sowie die klimatischen Bedingungen. Der Energieverbrauchsausweis hingegen basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten und gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes. Beide Ausweise sind wichtige Instrumente zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden und sollten bei der Entscheidung über den Kauf oder die Vermietung eines Gebäudes berücksichtigt werden.


Kann der Eigentümer einen solchen Ausweis nicht beim Verkauf oder bei der Vermietung vorlegen, kann dies mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR Strafe verhängt werden.
Jeder neu ausgestellte Ausweis erhält vom Deutschen Institut für Bautechnik einer Registriernummer und nur dann erhält er seine Gültigkeit.