Rohrdämmung nach GEG 2024: Das sind die neuen Anforderungen
Mit dem neuen GEG kommt eine wesentliche Änderung für die technische Dämmung, die die Kälteverteilungsleitungen von raumlufttechnischen Anlagen betrifft. Für andere Leitungen gibt es keine oder keine wesentlichen Änderungen.
Mit der Veröffentlichung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundesanzeiger am 19. Oktober 2023 ist die Novellierung des Gesetzes formal abgeschlossen und es wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. In den meisten Neubauten dürfen dann nur noch Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energie eingebaut werden, für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen. Auch für die technische Dämmung gibt es eine wesentliche Neuerung: Das Dämmniveau für Kälteverteilungsleitungen raumlufttechnischer Anlagen wurde deutlich verschärft. Lüftungsleitungen wurden dagegen auch in der Novellierung des GEG nicht berücksichtigt.