QUALITÄTSANFORDERUNGEN FÜR NACHHALTIGE GEBÄUDE (QNG)

QUALITÄTSANFORDERUNGEN FÜR NACHHALTIGE GEBÄUDE (QNG)

START DER NEUBAUFÖRDERUNG „KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU“ ZUM 1. MÄRZ 2023

Zum 1. März 2023 startete die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude. Die neue KFN-Förderung löst die bislang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG ab. Insgesamt stellt der Bund jährlich 750 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung.

Ziel der neu ausgerichteten Neubauförderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens. Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse. Die Vergabe der Kredite erfolgt analog den bestehenden BEG-Produkten ohne Beihilfe. Es gibt drei KfW-Produkte dazu:

  1. „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
  2. „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298)
  3. „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299)

Seit dem 1.6.2023 ist noch zusätzlich eine Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) gestartet. Die Förderung soll Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen bei der Schaffung von neuem selbst genutzten Wohnraum zugute kommen. Geplant sind höhere Kreditbeträge bis maximal 240.000 Euro. Für dieses Förderprogramm sollen jährlich 350 Millionen Euro bereitgestellt werden.