Einzelraumfeuerstätten: KfW passt Förderrichtlinie an

Einzelraumfeuerstätten: KfW passt Förderrichtlinie an

Die KfW gibt grünes Licht für den Einbau von Einzelraumfeuerstätten in klimafreundlichen Wohngebäuden. Zuvor hatte sie Holzöfen ausgeschlossen.

Die KfW hat ihr FörderprogrammKlimafreundlicher Neubau überarbeitet und lässt nun auch die Installation von Einzelraumfeuerstätten zu. Bislang hatte der Einbau einen Förderausschluss nach sich gezogen. Das meldet der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik. Die überarbeitete Richtlinie gilt auch rückwirkend für bereits bei der KfW eingereichte Projekte und Anträge, für die noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde. Da das Förderprogramm aber weiterhin Biomasseheizungen ausschließt, darf die Feuerstätte nicht an den Wasserkreislauf der Heizungsanlage angeschlossen werden. Zudem wird das Holzfeuer nicht als Wärmequelle angerechnet. Die moderne Feuerstätte kann aber bei kalter Witterung die Wärmepumpe entlasten und Stromkosten vermeiden.

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