Energieberatung: BMWK kürzt Förderung wegen zu hoher Nachfrage
Weil zu viele Anträge für die Energieberatung eingegangen sind, passt das Wirtschaftsministerium die Fördersätze und die Zuschusshöhen an. Die Änderungen gelten ab dem 7. August 2024.
Die vom Bund gefördert Energieberatung wird derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht und nun statt Freude eine Gegenreaktion ausgelöst. Am 5. August 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitgeteilt:
„Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich. Deshalb ist vorgesehen, die Fördersätze ab dem 7. August 2024 von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung, um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken. Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.“
Die Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser wird bisher mit maximal 1.300 Euro und künftig nur noch mit maximal 650 Euro gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern halbiert sich der maximale mögliche Zuschuss von 1.700 Euro auf 850 Euro. In welchem Umfang sich der Zuschuss durch die Anpassung verringert, hängt vom tatsächlichen Aufwand für die Energieberatung ab.
Bei Nichtwohngebäuden staffelt sich die maximale Förderhöhe nach der Nettogrundfläche. Für Gebäude bis 200 m2 sinkt sie von maximal 1.700 Euro auf maximal 850 Euro, für Gebäude ab 200 bis 500 m2 sinkt sie von maximal 5.000 Euro auf maximal 2500 Euro und für Gebäude über 500 m2 sinkt sie von maximal 8.000 Euro auf maximal 4.000 Euro.