Elektrostatischer Partikelabscheider: Kachelofen darf weiterheizen
Vielen Einzelraumfeuerstätten droht im kommenden Jahr die Abschaltung, weil sie bestimmte Grenzwerte nicht einhalten. Die Nachrüstung mit einem Staubabscheider stellt eine Möglichkeit dar, dies zu verhindern – wie das Beispiel eines Einfamilienhauses zeigt.
Tausende Hausbesitzer stehen vor einem Problem: Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, dürfen nur dann weiter genutzt werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenmonoxid nicht überschreiten. Tun sie das, dürfen sie in der Konsequenz nur noch bis zum Jahresende 2024 betrieben werden.
Nach den Erhebungen des Zentralinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) aus dem Jahr 2022 betrifft das etwa 1,7 Millionen Feuerstätten in Deutschland.