Elektrostatischer Partikelabscheider: Kachelofen darf weiterheizen
Vielen Einzelraumfeuerstätten droht im kommenden Jahr die Abschaltung, weil sie bestimmte Grenzwerte nicht einhalten. Die Nachrüstung mit einem Staubabscheider stellt eine Möglichkeit dar, dies zu verhindern – wie das Beispiel eines Einfamilienhauses zeigt. Tausende Hausbesitzer stehen vor einem Problem: Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, dürfen nur dann weiter genutzt werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenmonoxid nicht überschreiten. Tun sie das, dürfen sie in der Konsequenz nur noch bis zum Jahresende 2024 betrieben werden….