Neue Förderregel beim Sanieren: Erst Vertrag abschließen, dann zum Amt

Neue Förderregel beim Sanieren: Erst Vertrag abschließen, dann zum Amt

Seit Jahresbeginn greifen wichtige Änderungen bei der staatlichen Förderung von Fenster- und Fassaden-Sanierung. Vor der Sanierung muss ein Vertrag zwischen Sanierer und Bauherr geschlossen werden.

Zum 1. Januar 2024 hat sich eine zentrale Spielregel bei der staatlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert. Seit diesem Jahr gilt im Programm Einzelmaßnahmen (BEG EM): Wer saniert, muss schon mit einem ausführenden Unternehmen, z. B. einem Fensterbauer, über einen Vorvertrag ins Geschäft gekommen sein. Erst dann kann der Förderantrag gestellt werden, so beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bislang bemühten sich Bauherren zunächst um den Förderbescheid, dann wurde es konkret. Jetzt ist es umgekehrt. Vor Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen sein.

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