Diese U-Werte werden im neuen GEG relevant: Auswirkungen auf die Fenster-Konstruktionen

Diese U-Werte werden im neuen GEG relevant: Auswirkungen auf die Fenster-Konstruktionen

Das Gebäudeenergiegesetzt wird in diesem Jahr und 2025 ­angepasst. Um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen, müssen die Anforderungen für den Gebäudebereich angepasst werden. Die energetischen Mindestanforderungen müssen sich dabei an der EPBD European Performance of Buildings Directive orientieren, in der bereits 2018 erhöhte energetische Anforderungen an Gebäude gefordert wurden. Deshalb will die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz GEG in zwei Schritten (2023 und 2025) ändern. Im ersten Schritt (2023) werden die Anforderungen für die Bestandssanierung unverändert bleiben und nur für neue Gebäude Verschärfungen eingeführt. Im zweiten Schritt (2025) ist eine grundlegende Überarbeitung geplant, bei der auch die solaren Gewinne transparenter Bauteile berücksichtigt werden sollen.

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